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Whistleblowing

Letzte Aktualisierung: 19. Juni 2026

In Umsetzung des GvD 24/2023 und des Gesetzes 179/2017 hat AlpiPONT ein Verfahren zur Bearbeitung von Meldungen über Verstöße eingeführt, von denen man im eigenen Arbeitsumfeld Kenntnis erlangt hat. Die Vertraulichkeit des Hinweisgebers und sein Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen sind dabei gewährleistet.

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz Nr. 179 vom 30. November 2017 (Schutz von Hinweisgebern).
  • GvD Nr. 24 vom 10. März 2023 (Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937).
  • Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), GvD 196/2003 und GvD 101/2018.
  • ANAC-Leitlinien, genehmigt mit Beschluss Nr. 311 vom 12. Juli 2023.

Wer kann melden

  • Verwaltungsräte, Rechnungsprüfer, Wirtschaftsprüfer und Gesellschafter.
  • Mitarbeitende, Fachkräfte und Führungskräfte.
  • Praktikanten und Freiwillige (bezahlt oder unbezahlt) sowie Mitarbeitende in der Probezeit.
  • Externe, die für die Gesellschaft tätig sind: Vertreter, Mitarbeiter, Berater, Selbstständige und Geschäftspartner.

Was gemeldet werden kann

Zivil- oder strafrechtliche Verstöße, Verhaltensweisen im Sinne des GvD 231/2001 oder Verstöße gegen das Organisations- und Geschäftsführungsmodell sowie Verstöße gegen nationales oder EU-Recht (z. B. öffentliche Aufträge, Finanzmärkte und Geldwäschebekämpfung, Produkt- und Transportsicherheit, Umweltschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucher- und Datenschutz).

Ausgenommen sind Beanstandungen, Forderungen oder Ansprüche, die mit einem persönlichen Interesse aus dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen.

Wie eine Meldung erfolgt

Die Meldung sollte möglichst genau sein: Angabe von Zeit und Ort, Beschreibung des Sachverhalts, Angaben zur Identifizierung der beteiligten Personen und nach Möglichkeit unterstützende Unterlagen. Anonyme Meldungen sind ebenfalls zulässig.

Meldekanäle

Empfänger der Meldungen ist das Aufsichtsorgan (Organismo di Vigilanza, O.d.V.) gemäß GvD 231/2001 in der Person von RA Giovanna Pappalardo.

  • E-Mail des O.d.V.: odv@alpipont.it
  • Mündliche Meldung (auch mit der Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs): Tel. 0471 289293
  • Externe Kanäle: italienische Antikorruptionsbehörde (ANAC) und Justizbehörde.

Schutz des Hinweisgebers

Die Identität des Hinweisgebers, des Unterstützers und der beteiligten Personen sowie der Inhalt der Meldung werden vertraulich behandelt. Jede Form von Vergeltung oder Diskriminierung (Kündigung, Rückstufung, Versetzung, Gehaltskürzung und Ähnliches) aufgrund der Meldung ist untersagt und nichtig. Die Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Verantwortung des Hinweisgebers wegen Verleumdung oder übler Nachrede bzw. wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch nur in erster Instanz, festgestellt wird.

Bearbeitungsfristen

Das O.d.V. bestätigt den Eingang innerhalb von 7 Tagen nach der Meldung und gibt innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung zum Ergebnis (Archivierung, Einleitung einer internen Untersuchung oder ergriffene Maßnahmen).

Diese Seite ist eine Zusammenfassung des von der Gesellschaft eingeführten Whistleblowing-Verfahrens. Für nicht ausdrücklich genannte Punkte gelten das vollständige Verfahren und das Organisations- und Geschäftsführungsmodell gemäß GvD 231/2001.